Erste-Hilfe-Produkte
Erste-Hilfe-Produkte für die Erstversorgung
Wo gehobelt wird, fallen Späne. Und immer wieder kommt es im Arbeitsalltag trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu größeren und kleineren Verletzungen. Aus gutem Grund ist ein vollständig ausgerüsteter und aufgefüllter Erste-Hilfe-Koffer oder Verbandkasten deswegen mittlerweile gesetzliche Pflicht um Sicherheit gewährleisten zu können. Ein gut sortierter Verbandskasten mit vollständiger Ausstattung stellt sicher, dass im Notfall alle Utensilien und Erste-Hilfe-Produkte für die Erstversorgung vorhanden sind und bei kleineren Arbeitsverletzungen und Unfällen selbst kompetent und unkompliziert eingegriffen werden kann.
Wie viele Verbandskästen sind in einem Unternehmen vorgeschrieben?
Die Vorschriften der DGUV und die Regelung für Arbeitsstätten ASR.A4.3 schreiben dem Arbeitgeber das Bereithalten von Erste-Hilfe-Material in einem Verbandskasten, Verbandskoffer oder Verbandsschrank vor. Die Bestückung der Erste-Hilfe-Produkte richtet sich nach den Sicherheitsanforderungen und der Gefährdungslage des jeweiligen Gewerbebetriebs. Im Gegensatz zu Handels- und Verwaltungsunternehmen, wo ein kleiner Verbandskasten DIN 13157 bei bis zu 50 Beschäftigten und ein großer Betriebsverbandskasten DIN 13169 bei mehr als 50 Mitarbeitern vorgeschrieben ist, muss aufgrund des höheren Gefahrenpotenzials in verarbeitenden und produzierenden Betrieben ein kleiner Verbandskasten DIN 13157 bei 20 Beschäftigten und bei mehr als 20 Mitarbeitern ein großer Verbandskoffer DIN 13169 bereitstehen. Eine besonders hohe Gefährdungslage herrscht auf Baustellen, da in dieser Gewerbeklasse komplexe Geräte und Maschinen zum Einsatz kommen. Deshalb ist auf Baustellen bis zu 10 Mitarbeitern ein kleiner Betriebsverbandskasten nach DIN 13157 erforderlich, für je 50 Beschäftigte muss ein großer Erste-Hilfe-Koffer nach DIN 13169 vorhanden sein.