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Lexikon

CE-Kennzeichnung bei PSA

Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung des Herstellers, dass seine Persönliche Schutzausrüstung die Anforderungen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 erfüllt. Sie wird an jeder einzelnen PSA angebracht und ist Voraussetzung, damit ein Produkt auf dem europäischen Markt vermarktet werden darf. Grundlage ist ein Konformitätsbewertungsverfahren, dessen Umfang von der PSA-Kategorie abhängt.

Wann ist das relevant?

Beim Einkauf von Arbeitsschutz ist die CE-Kennzeichnung das Mindestkriterium. Unternehmen sollten zusätzlich auf die genannten Normen und Leistungsstufen achten, denn ob eine PSA zum konkreten Arbeitsplatz passt, sagt die CE-Kennzeichnung allein nicht aus.

Was zur CE-Kennzeichnung gehört

Der Hersteller stellt die EU-Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an jeder einzelnen PSA an. Dem Produkt liegen Herstellerinformationen bei, unter anderem mit den erfüllten europäischen Normen, einer Erklärung der Piktogramme, Leistungsstufen und Schutzklassen sowie den Verwendungsgrenzen.

Rolle der Prüfstelle

Bei PSA der Kategorie II und III ist die Mitwirkung einer notifizierten Stelle vorgeschrieben, bei Kategorie III zusätzlich ein Verfahren zur Qualitätssicherung. Bei Kategorie I darf der Hersteller die Konformitätsbewertung selbst durchführen.

Was die CE-Kennzeichnung nicht ersetzt

Ob eine PSA für einen bestimmten Arbeitsplatz geeignet ist, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2016/425, Artikel 15 bis 17
  • DGUV: Persönliche Schutzausrüstungen (Informationen zur PSA-Verordnung)
  • IHK München: Merkblatt Persönliche Schutzausrüstungen
  • TÜV Rheinland: PSA – Konformitätsbewertung