PSA-Kategorien (I, II, III)
Die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 teilt jede Persönliche Schutzausrüstung nach dem Risiko, vor dem sie schützen soll, in eine von drei Kategorien ein. Kategorie I deckt geringfügige Risiken ab, Kategorie III sehr schwerwiegende Risiken, Kategorie II alles dazwischen. Von der Kategorie hängt ab, welches Konformitätsverfahren der Hersteller durchlaufen muss.
Wann ist das relevant?
Wichtig beim Einkauf von PSA für den beruflichen Einsatz. Kategorie-I-Produkte sind für geringfügige Risiken gedacht, zum Beispiel Gartenhandschuhe. Für den beruflichen Einsatz ordnet die IHK München PSA mindestens der Kategorie II zu.
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/425, Artikel 18 und 19 sowie Anhang I
- DGUV: Persönliche Schutzausrüstungen (Informationen zur PSA-Verordnung)
- IHK München: Merkblatt Persönliche Schutzausrüstungen
Stand: · Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

