PSA (Persönliche Schutzausrüstung)
Persönliche Schutzausrüstung (PSA) ist jede Vorrichtung und jedes Mittel, das dazu bestimmt ist, von einer Person getragen oder gehalten zu werden und sie gegen Risiken zu schützen, die ihre Gesundheit oder Sicherheit gefährden können. Dazu zählen zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe, Schutzbrillen, Gehörschutz und Atemschutz.
Wann ist das relevant?
Relevant für alle Unternehmen, deren Beschäftigte bei der Arbeit Gefährdungen ausgesetzt sind, etwa auf Baustellen, in Lager und Logistik, im Straßenbau, in der Industrie oder im Garten- und Landschaftsbau. Ob und welche PSA nötig ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des jeweiligen Arbeitsplatzes.
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
- DGUV Regel 112-191, Abschnitt Begriffsbestimmungen
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV)
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 3 und 5
Stand: · Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

