Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung ist die Pflicht des Arbeitgebers nach § 5 Arbeitsschutzgesetz, Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit zu ermitteln und zu beurteilen. Ihr Ergebnis legt Schutzmaßnahmen fest und zeigt, ob und welche Persönliche Schutzausrüstung bereitgestellt werden muss. Sie ist die Grundlage für die Auswahl der Schutzklasse, zum Beispiel bei Sicherheitsschuhen.
Wann ist das relevant?
Jedes Unternehmen mit Beschäftigten braucht sie, bevor es PSA beschafft. Ohne Gefährdungsbeurteilung besteht das Risiko, dass Schutzklasse oder Ausführung nicht zu den tatsächlichen Gefährdungen am Arbeitsplatz passen.
Quellen
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 3 und 5
- PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), § 2
- KomNet NRW: Gefährdungsbeurteilung und PSA
- Handwerksblatt: Sicherheitsschuhe im Vergleich – Welche Schutzklasse passt zu welchem Einsatz?
Stand: · Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

