Kurzfassung (Stand 02.11.2026)
Unternehmen halten Erste-Hilfe-Material im Verbandkasten bereit, meist nach DIN 13157:2021-11 (kleiner Verbandkasten C) oder DIN 13169:2021-11 (großer Verbandkasten E). Beide unterscheiden sich nur in der Menge, zwei kleine ersetzen einen großen. Die Mindestzahl ergibt sich aus der ASR A4.3 nach Betriebsart und Zahl der Versicherten, die Gefährdungsbeurteilung entscheidet über zusätzliche Mittel. Entscheidend sind leichte Erreichbarkeit, Kennzeichnung und regelmäßige Kontrolle des Inhalts.
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Nach einer Schnittverletzung in der Werkstatt oder einem Sturz auf der Baustelle zählen die ersten Minuten. Dann muss Verbandmaterial griffbereit, vollständig und noch haltbar sein. In vielen Betrieben hängt zwar ein Verbandkasten an der Wand, aber niemand weiß genau, ob er zur Betriebsart passt, ob die Anzahl reicht und ob der Inhalt dem aktuellen Stand entspricht.
Die Antwort steht nicht in einem einzigen Gesetz. Die DGUV Vorschrift 1 verlangt ausreichendes Erste-Hilfe-Material, die ASR A4.3 und die DGUV Information 204-022 nennen Mindestzahlen, und die Normen DIN 13157 und DIN 13169 legen den Inhalt fest. Dieser Ratgeber ordnet diese Quellen, zeigt die Mindestzahlen je Betriebsart, erklärt die Änderungen der Normen von 2021 und schließt mit einer Checkliste für den Einkauf und die Kontrolle.
Was verlangen DGUV Vorschrift 1 und ASR A4.3 vom Unternehmen?
Jedes Unternehmen muss ausreichendes Erste-Hilfe-Material zur Verfügung stellen, so steht es in § 25 Absatz 2 der DGUV Vorschrift 1. Die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert das in § 4 Absatz 5: Der Arbeitgeber stellt Mittel zur Ersten Hilfe bereit und lässt sie regelmäßig auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit prüfen. Die Technische Regel ASR A4.3 (Ausgabe Dezember 2010, zuletzt geändert GMBl 2024, S. 914) legt fest, dass Erste-Hilfe-Material in Verbandkästen oder anderen geeigneten Behältnissen wie Rucksäcken, Taschen oder Schränken vorzuhalten ist. Die Mindestanzahl steht in Tabelle 1 der Regel.
Art, Menge und Aufbewahrungsorte bestimmt das Unternehmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebsgröße, vorhandenen Gefahren, Ausdehnung des Betriebs und Organisation des Rettungswesens. Die Zahlen der ASR sind deshalb eine Untergrenze. Bei besonderen Gefährdungen können zusätzlich medizinische Geräte wie ein Defibrillator oder Antidote nötig sein. Wie die Gefährdungsbeurteilung in den Arbeitsschutz einzuordnen ist, erklärt der Ratgeber Arbeitsschutz vs. Arbeitssicherheit.
Kleiner oder großer Verbandkasten: Was unterscheidet DIN 13157 und DIN 13169?
Beide Betriebsverbandkästen enthalten dieselben Arten von Erste-Hilfe-Material, der große nur die doppelte Menge. Das hält die DGUV Information 204-022 (Ausgabe Mai 2017) ausdrücklich fest, zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen. Der kleine heißt Verbandkasten C und ist in DIN 13157:2021-11 geregelt, der große heißt Verbandkasten E und steht in DIN 13169:2021-11. Beide Ausgaben sind aktuell. DIN 13157:2009-11 ist laut DIN Media zurückgezogen.
| Bestandteil | Kleiner Verbandkasten DIN 13157 | Großer Verbandkasten DIN 13169 |
|---|---|---|
| Wundschnellverband 10 cm x 6 cm | 12 | 24 |
| Verbandpäckchen DIN 13151, Größe M | 3 | 6 |
| Kompresse 10 cm x 10 cm | 6 | 12 |
| Dreiecktuch DIN 13168 | 2 | 4 |
| Rettungsdecke, mindestens 210 cm x 160 cm | 1 | 2 |
| Medizinische Handschuhe zum einmaligen Gebrauch | 4 | 8 |
| Gesichtsmaske, mindestens Typ I nach DIN EN 14683 | 2 | 4 |
| Verbandkastenschere DIN 58279, B 190 | 1 | 1 |
Die Betriebsverbandkästen sind für den betrieblichen Bereich konzipiert und ersetzen nicht den Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164, den Fahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr mitführen. Im Außendienst gilt es umgekehrt: In Werkstattwagen und Einsatzfahrzeugen darf der Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten dienen. Die vollständige Liste mit allen Positionen veröffentlicht die DGUV als Auflistung des Erste-Hilfe-Materials nach DIN-Normen.
Wie viele Verbandkästen braucht Ihr Betrieb?
Die Mindestzahl hängt von der Betriebsart und der Zahl der Versicherten ab. Die folgende Tabelle gibt die Werte der ASR A4.3 in der Darstellung der DGUV wieder.
| Betriebsart und Zahl der Versicherten | Mindestzahl der Verbandkästen |
|---|---|
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe, 1 bis 50 Versicherte | 1 kleiner |
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe, 51 bis 300 Versicherte | 1 großer |
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe, ab 301 Versicherte | 2 große, für je 300 weitere Versicherte ein zusätzlicher großer |
| Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe, 1 bis 20 Versicherte | 1 kleiner |
| Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe, 21 bis 100 Versicherte | 1 großer |
| Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe, ab 101 Versicherte | 2 große, für je 100 weitere Versicherte ein zusätzlicher großer |
| Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen, 1 bis 10 Versicherte | 1 kleiner |
| Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen, 11 bis 50 Versicherte | 1 großer |
| Baustellen und baustellenähnliche Einrichtungen, mehr als 50 Versicherte | 2 große, für je 50 weitere Versicherte ein zusätzlicher großer |
Zwei kleine Verbandkästen ersetzen jeweils einen großen. Für Tätigkeiten im Außendienst darf der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 (Ausgabe 2022-02) als kleiner Verbandkasten verwendet werden. Drei Beispiele zeigen die Anwendung der Tabelle: Ein Metallverarbeitungsbetrieb mit 45 Versicherten gehört zu den Herstellungs- und Verarbeitungsbetrieben und braucht mindestens einen großen oder zwei kleine Verbandkästen. Ein Bürostandort mit 60 Versicherten liegt im Bereich 51 bis 300 und braucht ebenfalls einen großen. Eine Baustelle mit 30 Versicherten braucht einen großen Verbandkasten.
Für die Verteilung gibt die DGUV Information 204-022 (Ausgabe Mai 2017) einen Richtwert: Das Erste-Hilfe-Material soll von ständigen Arbeitsplätzen höchstens 100 m Wegstrecke oder höchstens ein Stockwerk entfernt sein. Unsere Einordnung: Bei mehreren Hallen, Gebäuden oder Etagen reicht ein zentraler Verbandkasten deshalb meist nicht aus.
Was hat sich 2021 am Inhalt geändert?
Wenig. Die DGUV stellt fest, dass im Vergleich zu den Ausgaben von 2009 kein Erste-Hilfe-Material entfallen ist. Neu sind Gesichtsmasken mindestens Typ I nach DIN EN 14683 und Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut. Außerdem wurde die Menge der Pflaster erhöht, weil sie zu den am meisten verbrauchten Verbandmaterialien zählen.
Bestehende Verbandkästen müssen nicht komplett ersetzt werden. Nach der DGUV lassen sie sich ohne großen Aufwand ergänzen, empfohlen wird die Aufnahme der neuen Materialien bei der nächsten Überprüfung. Die Unfallkasse Brandenburg formuliert es ähnlich: Es ist nicht erforderlich, einen komplett neuen Verbandkasten zu beschaffen, der Inhalt sollte aber kurzfristig an die aktuelle Fassung angepasst werden. Der Kernbestand beider Verbandkästen besteht aus diesen Bestandteilen:
- Wundversorgung: Heftpflaster, Fertigpflastersortiment, Kompressen, Augenkompressen und Kälte-Sofortkompresse
- Verbände: Verbandpäckchen nach DIN 13151, Verbandtuch nach DIN 13152, Fixierbinden nach DIN 61634 und Dreiecktücher nach DIN 13168
- Schutz und Reinigung: medizinische Handschuhe, Gesichtsmasken, Feuchttücher, Folienbeutel und Vliesstofftücher
- Sonstiges: Rettungsdecke, Verbandkastenschere, Erste-Hilfe-Broschüre und Inhaltsverzeichnis
Wo gehört der Verbandkasten hin, und wie wird er kontrolliert?
Der Verbandkasten muss leicht zugänglich und einsatzbereit sein, und seine Aufbewahrungsstelle muss gekennzeichnet und gut erreichbar sein, so verlangt es Nummer 4.3 des Anhangs der Arbeitsstättenverordnung. Die DGUV Information 204-022 ergänzt: Die Kennzeichnung richtet sich nach der ASR A1.3, das Material ist vor Verunreinigungen, Nässe und hohen Temperaturen zu schützen. Nach Verbrauch wird ergänzt, bei Unbrauchbarkeit durch Verschmutzung oder Beschädigung und nach Ablauf des Verfalldatums wird erneuert. Das Verfalldatum handelsüblicher Verbandmaterialien reicht nach der DGUV bis zu 20 Jahre.
Einen festen Prüfintervall nennen die ausgewerteten Quellen nicht, die Arbeitsstättenverordnung verlangt eine regelmäßige Prüfung auf Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit. Legen Sie Intervall, Prüfliste und verantwortliche Person deshalb im Betrieb selbst fest und halten Sie sie in der Gefährdungsbeurteilung fest.
Welche Verbandkästen passen zu welchem Einsatz?
Die Zuordnung folgt der Betriebsart und dem Einsatzort. Sie ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung, sondern übersetzt die Mindestzahlen in typische Arbeitsbereiche:
- Büro und Verwaltung: bis 50 Versicherte ein kleiner, danach ein großer Verbandkasten, passende Modelle finden Sie unter Verbandkästen.
- Produktion und Werkstatt: ab 21 Versicherten ein großer Verbandkasten, Betriebe aus Produktion und Fertigung rechnen nach der Zeile Herstellung und Verarbeitung.
- Lager und Versand: In weitläufigen Hallen sorgen mehrere Standorte dafür, dass der Richtwert von 100 m Wegstrecke eingehalten wird, mehr zu diesem Bereich unter Lager und Logistik.
- Baustelle und Straßenbau: ab 11 Versicherten ein großer Verbandkasten, in Einsatzfahrzeugen darf der Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 als kleiner Verbandkasten dienen, mehr zu diesem Bereich unter Straßenbau.
- Garten, Forst und Baumpflege: Die DGUV Regel 114-018 Waldarbeiten (Ausgabe Oktober 2025) nennt den Verbandkasten C nach DIN 13157:2021-11 und für jede Person ein persönliches Verbandpäckchen groß oder mittel nach DIN 13151:2008-12, passende Ausrüstung finden Sie unter Forstschutz und Garten- und Landschaftsbau.
- Nachfüllen und Ergänzen: Füllungen nach DIN 13157 und DIN 13169 gibt es unter Füllungen, Pflaster und weiteres Material unter Erste Hilfe Zubehör.
Was gehört neben dem Verbandkasten zur Ersten Hilfe?
Der Verbandkasten ist nur ein Teil der betrieblichen Ersten Hilfe. Drei weitere Bausteine regelt die DGUV:
- Ersthelfer: Nach § 26 der DGUV Vorschrift 1 braucht ein Betrieb bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten einen Ersthelfer. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten sind es in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 Prozent, in sonstigen Betrieben 10 Prozent. Die Ausbildung dauert 9 Unterrichtseinheiten, die Fortbildung ist spätestens alle 2 Jahre nötig.
- Dokumentation: Erste-Hilfe-Leistungen werden in einem Verbandbuch, in einem Meldeblock nach DGUV Information 204-021 oder elektronisch festgehalten, die Dokumentation ist fünf Jahre aufzubewahren.
- Zusätzliche Mittel: Je nach Gefährdungsbeurteilung sind medizinische Geräte wie ein Automatisierter Externer Defibrillator oder Antidote erforderlich.
Checkliste: Verbandkästen im Unternehmen beschaffen und prüfen
- Betriebsart und Zahl der Versicherten je Standort ermittelt, Mindestzahl nach ASR A4.3 berechnet
- Gefährdungsbeurteilung auf zusätzliche Mittel wie Defibrillator oder Antidote geprüft
- Normangabe an Behälter und Füllung geprüft: DIN 13157:2021-11 oder DIN 13169:2021-11
- Ältere Füllung nach der Ausgabe 2009 um Gesichtsmasken, Feuchttücher und fehlende Pflaster ergänzt
- Aufbewahrungsorte nach ASR A1.3 gekennzeichnet, Weg vom ständigen Arbeitsplatz höchstens 100 m oder ein Stockwerk
- Außendienst: Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 im Einsatzfahrzeug
- Prüfintervall, Prüfliste und verantwortliche Person festgelegt, Verfalldaten notiert
- Verbrauch dokumentiert, Ersthelfer benannt und rechtzeitig fortgebildet
Bei Technigro: Verbandkästen, Füllungen und Zubehör
Bei Technigro finden Unternehmen Betriebsverbandkästen und Betriebsverbandkoffer nach DIN 13157 und DIN 13169, Kraftwagen-Verbandkästen, gefüllte Erste-Hilfe-Schränke sowie Nachfüllungen und Pflasterspender. Prüfen Sie bei der Auswahl die Normangabe im Artikel und vergleichen Sie sie mit dem Stand 2021-11. Unternehmen bestellen über das B2B-Programm auf Firmenkonto. Grundlagen zu Kategorien und Normen bei Schutzausrüstung erklärt der Ratgeber PSA richtig wählen: Was hinter Kategorien und Normen steckt.
Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 02.11.2026). Welche Schutzausrüstung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens. Im Zweifel klären Sie die Auswahl mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.
B2B-Arbeitshilfe zum Ausdrucken
Prüfbogen und Dokumentationsvorlage als PDF (7 Seiten)
Quellen
- DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Erste-Hilfe-Material, Stand 20.03.2024, Anzahl der Verbandkästen nach Betriebsart, § 25 Absatz 2 DGUV Vorschrift 1. Abgerufen am 02.11.2026.
- DGUV: Auflistung des Erste-Hilfe-Materials nach DIN-Normen, Stand Februar 2022, mit Gesichtsmasken nach DIN EN 14683. Abgerufen am 02.11.2026.
- DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Aktualisierte DIN-Normen für Verbandkästen im Betrieb, Meldung vom 28.10.2021. Abgerufen am 02.11.2026.
- DGUV Information 204-022: Erste Hilfe im Betrieb, Ausgabe Mai 2017. Abgerufen am 02.11.2026.
- DGUV Information 204-021: Meldeblock zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen, angepasst an DIN 13157:2021-11, DIN 13169:2021-11 und DIN 13164:2022-02. Abgerufen am 02.11.2026.
- DGUV Fachbereich Erste Hilfe: Betrieblicher Ersthelfer, § 26 DGUV Vorschrift 1, Seite vom 30.04.2024. Abgerufen am 02.11.2026.
- DGUV Regel 114-018: Waldarbeiten, Ausgabe Oktober 2025. Abgerufen am 02.11.2026.
- DIN 13157:2021-11, Erste-Hilfe-Material, Verbandkasten C, DIN Media. Ausgabestand geprüft, ersetzt DIN 13157:2009-11. Abgerufen am 02.11.2026.
- DIN 13169:2021-11, Erste-Hilfe-Material, Verbandkasten E, DIN. Ausgabestand geprüft. Abgerufen am 02.11.2026.
- ASR A4.3: Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe, Ausgabe Dezember 2010, zuletzt geändert GMBl 2024, S. 914, BAuA. Abgerufen am 02.11.2026.
- KomNet NRW, Dialog 44062: Betriebsverbandkasten nach DIN 13169:2021-11 und DIN 13157:2021-11, Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen, Stand 06.06.2025, mit Auszügen aus ArbStättV und ASR A4.3. Abgerufen am 02.11.2026.
- Unfallkasse Brandenburg: Geänderte Normen DIN 13157:2021 und DIN 13169:2021. Abgerufen am 02.11.2026.


