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PSA richtig wählen – was hinter den Normen steckt

Wer Schutzausrüstung kauft, begegnet schnell Bezeichnungen wie EN 388, EN ISO 20345 oder CAT III. Dazu kommen das CE-Kennzeichen, Piktogramme mit Zahlen und Buchstaben und Begriffe wie Konformitätserklärung oder Baumusterprüfung. Für Einkäufer, Sicherheitsfachkräfte und Geschäftsführer stellt sich die Frage: Woran erkenne ich, dass eine persönliche Schutzausrüstung (PSA) wirklich zu meiner Gefährdung passt und rechtlich einwandfrei ist? Dieser Ratgeber führt Sie durch den rechtlichen Rahmen, erklärt die PSA-Kategorien und Normen, zeigt, wie Sie Kennzeichnungen lesen, und gibt Ihnen einen klaren Fahrplan für die Auswahl.

Was ist PSA und wann kommt sie zum Einsatz?

PSA steht für Persönliche Schutzausrüstung. Gemeint sind Produkte, die Beschäftigte am Körper tragen oder bei sich haben, um sich vor Gefährdungen bei der Arbeit zu schützen. Typische Beispiele sind:

  • Kopfschutz wie Industrieschutzhelme
  • Augen- und Gesichtsschutz wie Schutzbrillen und Visiere
  • Gehörschutz wie Kapselgehörschützer und Gehörschutzstöpsel
  • Atemschutz wie Partikelmasken und Halbmasken mit Filtern
  • Schutzhandschuhe gegen mechanische, thermische und chemische Einwirkungen
  • Sicherheitsschuhe und Stiefel
  • Schutzkleidung und Warnschutzkleidung
  • Absturzsicherungen wie Auffanggurte

Wichtig ist die Reihenfolge im Arbeitsschutz: PSA kommt dann zum Einsatz, wenn Gefährdungen nicht durch technische oder organisatorische Maßnahmen vermieden werden können. Sie ist damit kein Ersatz für sichere Maschinen und Abläufe, sondern die letzte Schutzebene, auf die sich Beschäftigte verlassen müssen. Gerade deshalb muss sie zuverlässig sein.

Der rechtliche Rahmen: Vier Regelwerke, die Sie kennen sollten

Beim Thema PSA greifen mehrere Regelwerke ineinander. Jedes richtet sich an einen anderen Adressaten:

  • Verordnung (EU) 2016/425 (PSA-Verordnung): Sie richtet sich an Hersteller, Importeure und Händler und legt fest, welche Anforderungen PSA erfüllen muss, bevor sie in der EU in Verkehr gebracht werden darf. Sie löste die frühere Richtlinie 89/686/EWG ab und ist seit dem 21. April 2018 verbindlich anzuwenden.
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Es verpflichtet den Arbeitgeber, die Gefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen (§ 5) und daraus Maßnahmen abzuleiten.
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV): Sie regelt, wie der Arbeitgeber PSA auswählt, bereitstellt und benutzen lässt. Nach § 2 PSA-BV dürfen nur solche PSA ausgewählt, bereitgestellt und benutzt werden, die den Bedingungen der europäischen PSA-Verordnung entsprechen.
  • DGUV Regeln der Reihe 112: Sie konkretisieren die Anforderungen für einzelne PSA-Arten, zum Beispiel für Kopfschutz, Schutzhandschuhe oder Atemschutz.

Wer ist wofür verantwortlich?

  • Hersteller: Er entwirft die PSA, lässt sie je nach Kategorie prüfen, stellt die Konformitätserklärung aus und bringt das CE-Kennzeichen an.
  • Händler: Er muss prüfen, ob die PSA CE-gekennzeichnet ist und ob Gebrauchsanleitung und Konformitätsnachweise vorliegen.
  • Arbeitgeber: Er ermittelt die Gefährdungen, wählt geeignete PSA aus, stellt sie bereit, unterweist die Beschäftigten und sorgt für einen einwandfreien Zustand.
  • Beschäftigte: Sie benutzen die PSA bestimmungsgemäß und melden Mängel.

Wer als Unternehmen PSA bestellt, sollte seine Rolle deshalb ernst nehmen: Die Verantwortung für die richtige Auswahl liegt beim Arbeitgeber, auch wenn der Händler beraten kann.

CE-Kennzeichen, Konformitätserklärung und Kennnummer

Jede PSA im Geltungsbereich der Verordnung muss das CE-Kennzeichen tragen. Der Hersteller erklärt damit, dass das Produkt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen der Verordnung erfüllt. Dazu gehört die EU-Konformitätserklärung. Sie muss der PSA beiliegen, alternativ genügt in der Konformitätserklärung die Angabe einer Internetadresse, unter der sie abrufbar ist.

Bei PSA der Kategorie III steht hinter dem CE-Zeichen zusätzlich eine vierstellige Kennnummer. Sie gehört der notifizierten Stelle, die die laufende Fertigung des Herstellers überwacht. Die EU-Baumusterprüfbescheinigung, auf der die Zulassung beruht, ist höchstens fünf Jahre gültig und muss danach erneuert werden.

Warum das CE-Kennzeichen allein nicht reicht

Das CE-Kennzeichen zeigt, dass ein Produkt die Anforderungen der Verordnung erfüllt. Es sagt aber nicht, wogegen es schützt und wie gut. Ein Handschuh mit CE-Kennzeichen kann gegen Schnitte schützen, gegen Chemikalien oder gegen Kälte, oder gegen nichts davon in ausreichendem Maß. Die konkrete Leistung steht in der Normangabe und in den Leistungsstufen auf dem Produkt.

Die drei PSA-Kategorien: I, II und III

Die Verordnung teilt PSA nach dem Risiko ein, vor dem sie schützen soll. Von der Kategorie hängt ab, wie streng die Konformität geprüft wird:

  • Kategorie I (geringes Risiko): Es handelt sich um einfache PSA gegen geringfügige Risiken, zum Beispiel Spül- und Gartenhandschuhe. Der Hersteller führt die Konformitätsbewertung selbst durch (interne Fertigungskontrolle, Modul A).
  • Kategorie II (mittleres Risiko): Hierunter fällt jede PSA, die weder Kategorie I noch III zugeordnet ist. Typische Beispiele sind Industrieschutzhelme, Sicherheitsschuhe, Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken und Warnschutzkleidung. Pflicht ist eine EU-Baumusterprüfung (Modul B) durch eine notifizierte Stelle. Dazu kommt die Konformität mit der Bauart (Modul C).
  • Kategorie III (hohes Risiko): Diese PSA schützt vor tödlichen Gefahren oder ernsten, irreversiblen Gesundheitsschäden. Beispiele sind Absturzsicherungen, Gehörschutz, Atemschutz und Chemikalienschutzhandschuhe. Zusätzlich zur Baumusterprüfung überwacht eine notifizierte Stelle die Produktion (Module C2 oder D).

Je höher die Kategorie, desto stärker ist die unabhängige Kontrolle. Bei Kategorie-III-Produkten lohnt es sich, Kennzeichnung, Kennnummer und Gebrauchsanleitung besonders gründlich zu prüfen.

Was Normen mit PSA zu tun haben

Die PSA-Verordnung beschreibt die Anforderungen allgemein. Wie sie konkret zu erfüllen und zu prüfen sind, legen europäische Normen fest. Sie definieren Prüfverfahren, Mindestanforderungen und Leistungsstufen und machen Produkte vergleichbar. Erfüllt ein Produkt die einschlägige harmonisierte Norm, gilt die Konformität mit den entsprechenden Anforderungen der Verordnung als vermutet.

Normen sind nicht statisch, sie werden überarbeitet. Zwei Beispiele zeigen, was das für den Einkauf bedeutet:

  • EN 388: Seit der Veröffentlichung der Fassung von 2016 im Amtsblatt der EU am 1. Juni 2017 dürfen Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken nur noch nach der neuen Norm in Verkehr gebracht werden. Sie ergänzte unter anderem den Schnitttest nach EN ISO 13997 und eine Stoßprüfung.
  • EN ISO 20345: Die Neufassung von 2022 brachte neue Kategorien (S3L, S3S, S6, S7), eine veränderte Rutschhemmungsprüfung und neue Zusatzkennzeichen. Sicherheitsschuhe, die nach dem 30. März 2023 in Verkehr gebracht werden, müssen nach der neuen Norm zertifiziert sein. Schuhe der alten Normreihe sind in vielen Betrieben noch im Einsatz.

Prüfen Sie deshalb beim Kauf, nach welcher Fassung einer Norm ein Produkt geprüft wurde. Das Ausgabejahr steht in der Normangabe.

Wichtige Normen im Überblick

So lesen Sie Kennzeichnungen auf dem Produkt

Auf PSA finden Sie Piktogramme, Normangaben und Kurzzeichen. Einige Beispiele helfen beim Einordnen:

  • EN 388 „4X42C“: Abrieb Level 4, Coupe-Schnitttest nicht geprüft („X“), Weiterreißen Level 4, Durchstich Level 2, Schnittschutz Stufe C nach dem ISO-Verfahren.
  • EN ISO 374-1 „Typ A“: Chemikalienschutzhandschuh mit mindestens 30 Minuten Durchbruchzeit gegen mindestens sechs Prüfchemikalien.
  • EN ISO 20345 „S3 SR“: Sicherheitsschuh mit Zehenschutzkappe, Wasserschutz, Durchtrittschutz, profilierter Sohle und zusätzlich geprüfter Rutschhemmung.
  • EN ISO 20471 „Klasse 2“: Warnkleidung mit mindestens 0,50 m² fluoreszierendem und 0,13 m² retroreflektierendem Material.
  • EN 397 mit „-30 °C“ oder „440 V AC“: Industrieschutzhelm mit optionaler Zusatzprüfung bei Kälte beziehungsweise gegen elektrische Spannung.

Ein „X“ bedeutet in der Regel „nicht geprüft“. Höhere Zahlen sind nur innerhalb ihrer eigenen Prüfung besser. Vergleichen Sie deshalb immer die Werte, die für Ihre Gefährdung relevant sind.

PSA richtig wählen: In sieben Schritten zur passenden Ausrüstung

  1. Gefährdungen ermitteln: Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 Arbeitsschutzgesetz klärt, welchen Risiken Ihre Beschäftigten ausgesetzt sind: mechanisch, thermisch, chemisch, durch Lärm, Staub, Absturz, mangelnde Sichtbarkeit oder Witterung.
  2. Technische und organisatorische Maßnahmen prüfen: Kann die Gefährdung an der Quelle beseitigt oder verringert werden? PSA ergänzt diese Maßnahmen, sie ersetzt sie nicht.
  3. Schutzziel und Norm festlegen: Aus der Gefährdung ergeben sich die erforderliche Norm und die Leistungsstufe, zum Beispiel Schnittschutz-Level, Warnschutzklasse oder Schutzklasse S1 bis S3.
  4. Kennzeichnung und Unterlagen prüfen: Achten Sie auf CE-Kennzeichen, Kennnummer bei Kategorie III, Normangabe mit Ausgabejahr, Leistungsstufen, Gebrauchsanleitung und Konformitätserklärung.
  5. Passform, Tragekomfort und Kombinierbarkeit klären: PSA, die drückt oder behindert, wird nicht getragen. Mehrere Schutzmittel müssen zusammenpassen, etwa Helm, Gehörschutz und Schutzbrille.
  6. Beschäftigte unterweisen: Sie müssen wissen, wie die PSA anzulegen, zu benutzen und zu pflegen ist und wann sie ausgetauscht werden muss.
  7. Regelmäßig überprüfen: Zustand, Verschleiß und Eignung der PSA werden regelmäßig kontrolliert, auch wenn sich Tätigkeiten oder Arbeitsplätze ändern.

Typische PSA-Kombinationen nach Einsatzbereich

Welche PSA Sie konkret benötigen, entscheidet die Gefährdungsbeurteilung. Als Orientierung für häufige Einsatzbereiche:

  • Baustelle und Handwerk: Industrieschutzhelm, Sicherheitsschuhe der Klasse S3, Schutzhandschuhe, bei Lärm Gehörschutz, im Straßenbereich Warnschutzkleidung.
  • Industrie und Metallverarbeitung: Schnittschutzhandschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe mit Durchtrittschutz, gegebenenfalls Hitzeschutz.
  • Lager und Logistik: Sicherheitsschuhe, Warnschutzkleidung bei Gabelstapler- und Fahrzeugverkehr, Montage- oder Lederhandschuhe, bei Kälte entsprechender Kälteschutz.
  • Reinigung, Labor und Chemie: Chemikalienschutzhandschuhe nach EN ISO 374, Augenschutz, bei Bedarf Atemschutz und Schutzkleidung.
  • Arbeiten im Freien: Wetter- und Kälteschutz, Warnwetterschutz, robuste Handschuhe und wetterfeste Schuhe.

Pflichten des Arbeitgebers im Detail

  • Geeignete PSA bereitstellen: Sie muss den Anforderungen der Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen und zu den festgestellten Gefährdungen passen.
  • Kosten tragen: Die Kosten für Arbeitsschutzmaßnahmen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden.
  • Unterweisen: Beschäftigte werden vor der ersten Benutzung und danach regelmäßig in der richtigen Anwendung unterwiesen.
  • Zustand sicherstellen: PSA muss funktionsfähig und hygienisch einwandfrei sein. Beschädigte oder verschlissene Ausrüstung wird ersetzt.
  • Betriebsanweisungen erstellen: Für komplexe PSA, etwa Atemschutz oder Absturzsicherungen, gehören Betriebsanweisungen zur Pflicht.

Wer ungeeignete oder nicht normkonforme PSA bereitstellt, trägt im Schadensfall Verantwortung. Dokumentieren Sie deshalb Gefährdungsbeurteilung, Auswahlentscheidung und Unterweisungen nachvollziehbar.

Prüfen, pflegen, lagern und austauschen

Auch die beste PSA schützt nur, solange sie in einwandfreiem Zustand ist. Beachten Sie diese Grundsätze:

  • Kontrollieren Sie PSA vor jedem Einsatz auf sichtbare Schäden wie Risse, Verformungen oder abgelöste Teile.
  • Halten Sie sich an die Pflege-, Lager- und Reinigungshinweise des Herstellers.
  • Beachten Sie Herstellerangaben zur maximalen Nutzungsdauer und zu Verfallsdaten.
  • Ersetzen Sie PSA nach starker Beanspruchung, zum Beispiel nach einem Schlag auf den Helm oder die Zehenschutzkappe, auch wenn äußerlich nichts zu sehen ist.
  • Lagern Sie PSA trocken und vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt.

Häufige Fehler beim PSA-Einkauf

  • Nur nach dem Preis entscheiden: Billige PSA ohne belastbare Prüfung kann im Ernstfall versagen.
  • CE-Kennzeichen mit Schutzwirkung verwechseln: Ohne Norm und Leistungsstufe ist nicht klar, wogegen das Produkt schützt.
  • Die Normfassung ignorieren: Alte und neue Kennzeichnungen sind nicht immer direkt vergleichbar.
  • Passform vernachlässigen: Nicht getragene PSA schützt nicht.
  • Kombinationen nicht prüfen: Helm, Gehörschutz und Brille müssen zusammen funktionieren, sonst leidet die Schutzwirkung.
  • Unterweisung vergessen: Selbst die beste PSA nützt wenig, wenn niemand weiß, wie sie richtig angelegt oder gepflegt wird.
  • Gefährdungsbeurteilung überspringen: Ohne sie bleibt die Auswahl ein Bauchgefühl.

Checkliste: PSA-Beschaffung auf einen Blick

  • Gefährdungsbeurteilung aktuell und dokumentiert
  • Technische und organisatorische Maßnahmen geprüft
  • Schutzziel, Norm und Leistungsstufe festgelegt
  • CE-Kennzeichen, bei Kategorie III auch Kennnummer, vorhanden
  • Normangabe mit Ausgabejahr und Piktogramm auf dem Produkt
  • Gebrauchsanleitung und Konformitätserklärung verfügbar
  • Passform und Kombinierbarkeit mit anderer PSA geklärt
  • Unterweisung geplant und dokumentiert
  • Prüf-, Pflege- und Austauschintervalle festgelegt

Häufige Fragen zur PSA

Reicht das CE-Kennzeichen als Nachweis für die Eignung?

Nein. Das CE-Kennzeichen zeigt, dass ein Produkt die Anforderungen der PSA-Verordnung erfüllt. Ob es für Ihre Gefährdung geeignet ist, erkennen Sie an der Norm und den Leistungsstufen auf dem Produkt.

Was bedeutet Kategorie III bei PSA?

Kategorie III umfasst PSA, die vor tödlichen Gefahren oder ernsten, irreversiblen Gesundheitsschäden schützen soll, zum Beispiel Absturzsicherungen, Gehörschutz oder Chemikalienschutzhandschuhe. Hier ist neben der Baumusterprüfung auch eine Überwachung der Produktion durch eine notifizierte Stelle vorgeschrieben.

Muss der Arbeitgeber die PSA bezahlen?

Ja. Kosten für Maßnahmen des Arbeitsschutzes dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden. PSA, die der Arbeitgeber zur Verfügung stellen muss, bezahlt er daher auch.

Wie lange hält PSA?

Das hängt vom Produkt, der Beanspruchung und den Herstellerangaben ab. Manche Produkte haben eine vorgegebene Nutzungsdauer oder ein Verfallsdatum, andere werden bei sichtbarem Verschleiß ausgetauscht. Prüfen Sie PSA vor jedem Einsatz.

Dürfen Sicherheitsschuhe nach der alten Norm weiter getragen werden?

Schuhe nach der Norm von 2012 sind in vielen Betrieben weiter im Einsatz. Neu in Verkehr gebracht werden dürfen seit dem 30. März 2023 nur noch Schuhe nach EN ISO 20345:2022. Entscheidend ist in jedem Fall, dass die Schuhe für die Gefährdung geeignet und in einwandfreiem Zustand sind.

Wer entscheidet, welche PSA nötig ist?

Das ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung des Arbeitgebers. Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte unterstützen dabei.

Fazit: Wer die Normen versteht, wählt sicherer

Das CE-Kennzeichen zeigt, dass ein Produkt die Anforderungen der PSA-Verordnung erfüllt. Die Kategorie sagt, wie streng geprüft wurde, und die Norm, wogegen und wie gut ein Produkt schützt. Mit einer sauberen Gefährdungsbeurteilung, der richtigen Norm, passender Ausrüstung und guter Unterweisung schaffen Sie Schutz, der im Alltag wirklich ankommt. Bei Technigro finden Sie die Normangaben direkt in den Produktinformationen, damit Sie fundiert entscheiden können, was Ihr Team wirklich schützt.

Quellen

  • Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen, eur-lex.europa.eu
  • DGUV, Informationen zur PSA-Verordnung (EU) 2016/425, dguv.de
  • IFA, Prüfung und Zertifizierung nach PSA-Verordnung, dguv.de/ifa
  • IHK München, Merkblatt zur Verordnung (EU) 2016/425, ihk-muenchen.de
  • TÜV SÜD, Whitepaper „Die neue PSA-Verordnung (EU) 2016/425“, bgbau.de
  • TÜV Rheinland, Flyer zur EN 388:2016, tuv.com
  • DGUV, Kurzzeichen nach EN ISO 20345 und 20347, dguv.de
  • DGUV Regeln zur Benutzung von PSA (112-189, 112-190, 112-191, 112-192, 112-193, 112-194, 112-195, 112-198), dguv.de
  • PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BV), gesetze-im-internet.de
  • Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), §§ 3 und 5
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