CE-Kennzeichnung bei PSA
Die CE-Kennzeichnung ist die Erklärung des Herstellers, dass seine Persönliche Schutzausrüstung die Anforderungen der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 erfüllt. Sie wird an jeder einzelnen PSA angebracht und ist Voraussetzung, damit ein Produkt auf dem europäischen Markt vermarktet werden darf. Grundlage ist ein Konformitätsbewertungsverfahren, dessen Umfang von der PSA-Kategorie abhängt.
Wann ist das relevant?
Beim Einkauf von Arbeitsschutz ist die CE-Kennzeichnung das Mindestkriterium. Unternehmen sollten zusätzlich auf die genannten Normen und Leistungsstufen achten, denn ob eine PSA zum konkreten Arbeitsplatz passt, sagt die CE-Kennzeichnung allein nicht aus.
Quellen
- Verordnung (EU) 2016/425, Artikel 15 bis 17
- DGUV: Persönliche Schutzausrüstungen (Informationen zur PSA-Verordnung)
- IHK München: Merkblatt Persönliche Schutzausrüstungen
- TÜV Rheinland: PSA – Konformitätsbewertung
Stand: · Diese Erklärung dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

