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Gefährdungsbeurteilung

Welche Klassifizierungen gibt es für Arbeitsschutzhandschuhe?

Schutzhandschuhe mit grauen Fingerspitzen neben zwei Schraubendrehern auf einem Fliesenboden

Kurzfassung (Stand 27.10.2026)

Arbeitsschutzhandschuhe werden nach der Verordnung (EU) 2016/425 in drei PSA-Kategorien eingeteilt: Kategorie I für geringfügige Risiken, Kategorie II für mittlere Gefahren und Kategorie III für sehr schwerwiegende Risiken wie Chemikalien oder biologische Arbeitsstoffe. Alle Schutzhandschuhe müssen die Grundnorm DIN EN ISO 21420 erfüllen. Spezifische Schutzleistungen regeln Prüfnormen wie DIN EN 388 (Mechanik), DIN EN 407 (Hitze), DIN EN 511 (Kälte) sowie DIN EN ISO 374-1 und 374-5 (Chemikalien und Mikroorganismen) über feste Leistungsstufen. Maßgeblich im Betrieb ist die Gefährdungsbeurteilung.

Auf jedem Arbeitsschutzhandschuh befinden sich Stempel, Piktogramme sowie Zahlen- und Buchstabenkombinationen. Auf den ersten Blick wirken Codes wie 4X42CP, 4121X oder JKL unübersichtlich. Im betrieblichen Arbeitsschutz sind diese Angaben jedoch die verbindliche Grundlage, um nachzuweisen, dass ein Handschuh den ermittelten Gefahren am Arbeitsplatz standhält.

Dieser Ratgeber dient als Nachschlagewerk für Sicherheitsverantwortliche und Einkäufer: Er ordnet die drei PSA-Kategorien nach europäischem Recht ein, erklärt die Grundanforderungen nach DIN EN ISO 21420 und schlüsselt alle Kennzahlen und Prüfstufen der Normen DIN EN 388, DIN EN 407, DIN EN 511 sowie DIN EN ISO 374-1 und 374-5 in übersichtlichen Tabellen auf.

Die drei PSA-Kategorien nach Verordnung (EU) 2016/425

Schutzhandschuhe sind persönliche Schutzausrüstung im Sinne der Verordnung (EU) 2016/425. Anhang I dieser Verordnung teilt alle Handschuhe ausschließlich nach dem Risiko, vor dem sie schützen sollen, in drei Kategorien ein. Je höher die Kategorie, desto strenger sind die gesetzlichen Vorgaben an die Konformitätsbewertung nach Artikel 19 der Verordnung:

Einteilung von Schutzhandschuhen in die PSA-Kategorien I bis III nach Anhang I der Verordnung (EU) 2016/425
PSA-Kategorie Risikostufe laut Anhang I Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung Typische Anwendungsfälle
Kategorie I Ausschließlich geringfügige Risiken Interne Fertigungskontrolle durch den Hersteller (Modul A), Zeichen: CE ohne Kennnummer Oberflächliche mechanische Einwirkung, Kontakt mit schwach aggressiven Reinigungsmitteln, heiße Teile bis 50 °C
Kategorie II Mittlere Risiken (weder Kategorie I noch Kategorie III) EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle (Modul B) plus interne Fertigungskontrolle (Modul C), Zeichen: CE plus Piktogramm der Prüfnorm Mechanische Gefahren wie Schnitt, Abrieb und Durchstich, thermische Risiken bis 100 °C, Kälteschutz bis -50 °C
Kategorie III Risiken mit sehr schwerwiegenden Folgen wie Tod oder irreversible Gesundheitsschäden EU-Baumusterprüfung (Modul B) plus laufende Überwachung der Produktion durch eine notifizierte Stelle (Modul C2 oder D), Zeichen: CE XXXX (mit vierstelliger Kennnummer der Prüfstelle) Gesundheitsgefährdende Chemikalien, schädliche biologische Agenzien, Umgebungen ab 100 °C, Kälte ab -50 °C, elektrischer Strom

Eine häufige Fehlannahme im Betrieb betrifft Einweghandschuhe: Die Bauart als dünner Einmalhandschuh bestimmt nicht automatisch die PSA-Kategorie. Werden Einweghandschuhe lediglich für leichte Reinigungsarbeiten oder zum Produktschutz getragen, fallen sie unter Kategorie I. Sollen sie Beschäftigte hingegen vor gesundheitsgefährdenden Chemikalien oder vor Viren und Bakterien schützen, gehören sie zwingend in die Kategorie III und müssen auf der Verpackung das CE-Zeichen mit vierstelliger Kennnummer sowie die Piktogramme nach DIN EN ISO 374 tragen.

Grundanforderungen für alle Handschuhe: DIN EN ISO 21420

Jeder Schutzhandschuh muss unabhängig von seinem speziellen Einsatzzweck die Grundnorm DIN EN ISO 21420:2024-11 (zuvor EN 420) erfüllen. Diese Norm definiert die allgemeinen Anforderungen und Prüfverfahren, die für sämtliche Schutzhandschuhe gelten, und darf nicht allein auf dem Handschuh stehen, sondern bildet das Fundament für die spezifischen Gefährdungsnormen:

  • Unschädlichkeit der Materialien: Der Handschuh darf die Gesundheit der Träger nicht beeinträchtigen. Die Norm legt unter anderem einen pH-Wert zwischen 3,5 und 9,5 fest. Bei Handschuhen mit Lederanteil muss der Gehalt an Chrom(VI) unter der Nachweisgrenze von 3 mg/kg liegen. Bei polyurethanbeschichteten Handschuhen ist Dimethylformamid (DMFa) auf maximal 1.000 mg/kg (0,1 Gewichtsprozent) begrenzt.
  • Fingerfertigkeit (Leistungsstufen 1 bis 5): Geprüft wird, welchen kleinsten Metallstift eine Testperson mit dem behandschuhten Zeigefinger und Daumen innerhalb von 30 Sekunden dreimal von einer ebenen Fläche aufnehmen kann. Stufe 1 entspricht einem Stiftdurchmesser von 11,0 mm, Stufe 5 einem Durchmesser von 5,0 mm.
  • Elektrostatische Eigenschaften: Soll ein Schutzhandschuh in explosionsgefährdeten Bereichen (ATEX) eingesetzt werden, verweist die DIN EN ISO 21420 auf die Prüfung des Durchgangswiderstands nach DIN EN 16350 (Grenzwert unter 108 Ohm).
  • Kennzeichnung und Herstellerinformation: Auf dem Handschuh selbst müssen Herstellername oder Handelsmarke, Handschuhbezeichnung, Größenangabe, CE-Kennzeichnung und bei vorliegenden Risiken die entsprechenden Piktogramme mit Leistungsstufen und Normnummer dauerhaft lesbar angebracht sein.

Die wichtigsten Prüfnormen und Piktogramme im Überblick

Für Schutzfunktionen ab PSA-Kategorie II verlangen die harmonisierten europäischen Normen standardisierte Prüfverfahren durch akkreditierte Prüflabore. Besteht ein Handschuh die jeweilige Prüfung, erhält er ein Schild-Piktogramm mit dem entsprechenden Gefahrensymbol und einer darunterstehenden Ziffern- oder Buchstabenfolge:

Wichtige EN-Normen für Arbeitsschutzhandschuhe und ihre Kennzeichnung (Stand 27.10.2026)
Norm und Ausgabestand Schutzbereich Piktogramm-Motiv Aufbau des Leistungscodes
DIN EN 388:2019-03 Mechanische Risiken (Abrieb, Schnitt, Weiterreißen, Durchstich, Stoß) Hammer auf Amboss 4 Ziffern, 1 Buchstabe (A bis F), optional P (zum Beispiel 4X42CP)
DIN EN 407:2020-06 Thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer) Flamme (mit Flammenausbreitung) oder Wärmewellen (ohne Flammenprüfung) 6 Stellen mit Stufen 1 bis 4, X oder 0 (zum Beispiel 4121XX)
DIN EN 511:2006-07 Thermische Risiken durch Kälte Schneeflocke / Eiskristall 3 Ziffern: zweimal 0 bis 4, einmal 0 oder 1 (zum Beispiel 221)
DIN EN ISO 374-1:2018-10 Gefährliche Chemikalien Erlenmeyerkolben mit Flüssigkeit Typ A, B oder C plus Kennbuchstaben der Prüfchemikalien (bei Typ A und B)
DIN EN ISO 374-5:2017-03 Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Viren) Biogefährdungssymbol (drei Sicheln) Ohne Zusatz für Bakterien und Pilze, mit Zusatzwort „VIRUS“ bei bestandener Virenprüfung
Spezialnormen Schweißen, Kettensägen, Handmesser, Strahlung, Elektrik Jeweiliges normspezifisches Symbol DIN EN 12477 (Typ A/B), DIN EN ISO 11393-4 (früher EN 381-7), DIN EN 1082-1, DIN EN 421, DIN EN 60903

Wird eine Teilprüfung innerhalb einer Norm nicht durchgeführt oder ist das Prüfverfahren auf das Material technisch nicht anwendbar, steht an der jeweiligen Stelle der Buchstabe X. Eine 0 bedeutet hingegen, dass die Prüfung durchgeführt, aber die Mindestleistungsstufe 1 nicht erreicht wurde.

DIN EN 388: Mechanische Risiken und die sechs Kennzahlen

Die DIN EN 388:2019-03 (europäische Fassung EN 388:2016+A1:2018) ist die zentrale Prüfnorm für Montagehandschuhe und Schnittschutzhandschuhe. Unter dem Hammer-Piktogramm stehen bis zu sechs Stellen, zum Beispiel 4X42CP. Jede Position bildet ein eigenes mechanisches Prüfverfahren ab:

Prüfkriterien und Leistungsstufen nach DIN EN 388:2019-03
Position und Kriterium Stufe 1 / A Stufe 2 / B Stufe 3 / C Stufe 4 / D Stufe 5 / E und F
1. Stelle: Abriebfestigkeit (Zyklen) ab 100 ab 500 ab 2.000 ab 8.000 nicht vergeben (max. Stufe 4)
2. Stelle: Schnittfestigkeit Coup-Test (Index) ab 1,2 ab 2,5 ab 5,0 ab 10,0 Stufe 5: ab 20,0
3. Stelle: Weiterreißfestigkeit (Newton) ab 10 N ab 25 N ab 50 N ab 75 N nicht vergeben (max. Stufe 4)
4. Stelle: Durchstichfestigkeit (Newton) ab 20 N ab 60 N ab 100 N ab 150 N nicht vergeben (max. Stufe 4)
5. Stelle: TDM-Schnittfestigkeit nach EN ISO 13997 (Buchstaben A bis F) A: ab 2 N B: ab 5 N C: ab 10 N D: ab 15 N E: ab 22 N, F: ab 30 N
6. Stelle: Stoßschutz nach EN 13594 (optional) Buchstabe P bei bestandener Stoßdämpfungsprüfung am Mittelhandknochen (Prüfenergie 5 Joule). Ohne Prüfung entfällt die 6. Stelle.

Warum gibt es mit der 2. und der 5. Stelle zwei verschiedene Schnittschutzwerte? Beim älteren Coup-Test (2. Stelle) rotiert eine Rundklinge unter konstanter Last (5 Newton) auf dem Prüfmuster. Enthält das Garn Glas- oder Stahlfasern, stumpft die Klinge während der Messung ab. In diesem Fall schreibt die DIN EN 388 zwingend die Prüfung mit dem Tomodynamometer (TDM-Test) nach DIN EN ISO 13997 (5. Stelle, Buchstaben A bis F) vor, bei der eine gerade Klinge nur einmal über das Material gezogen und die erforderliche Schneidkraft in Newton für eine Schnittlänge von 20 mm bestimmt wird. Steht an der 2. Stelle ein X (wie bei 4X42C), ist der Buchstabe an der 5. Stelle der allein maßgebliche Wert für die Schnittfestigkeit.

Zudem gilt für die 4. Stelle (Durchstichfestigkeit): Geprüft wird mit einem normierten Metallstift (Durchmesser 4,5 mm, abgerundete Spitze). Ein hoher Wert von 3 oder 4 schützt gegen Nägel, Holzsplitter oder Metallspäne, bedeutet jedoch keinen Schutz gegen feine Injektionsnadeln oder Kanülen.

DIN EN 407: Thermische Risiken durch Hitze und Feuer

Für Tätigkeiten an Öfen, in Gießereien, im Metallbau oder bei Schweißarbeiten regelt die DIN EN 407:2020-06 die Leistungsstufen von Hitzeschutzhandschuhen und hitzebeständigen Lederhandschuhen. Seit der Ausgabe 2020 unterscheidet die Norm zwei verschiedene Piktogramme: Das klassische Flammensymbol darf nur noch verwendet werden, wenn der Handschuh auf begrenztes Brennverhalten (1. Stelle mindestens Stufe 1) geprüft wurde. Ist das Brennverhalten nicht geprüft (1. Stelle = X), trägt der Handschuh ein Piktogramm mit Wärmewellen für Schutz gegen Hitze ohne Flammeneinwirkung.

Die sechs Prüfstellen nach DIN EN 407:2020-06 (Hitze und Feuer)
Position und Prüfgröße Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
1. Stelle: Begrenztes Brennverhalten (Nachbrennzeit / Nachglimmzeit) max. 15 s / keine Vorgabe max. 10 s / max. 120 s max. 3 s / max. 25 s max. 2 s / max. 5 s
2. Stelle: Kontaktwärme (Temperatur für mind. 15 s ohne Temperaturanstieg um mehr als 10 °C innen) 100 °C 250 °C 350 °C 500 °C
3. Stelle: Konvektive Hitze (Wärmedurchgangsindex HTI in Sekunden) ab 4 s ab 7 s ab 10 s ab 18 s
4. Stelle: Strahlungswärme (Wärmedurchgangszeit RHTI in Sekunden) ab 7 s ab 20 s ab 50 s ab 95 s
5. Stelle: Kleine Spritzer geschmolzenen Metalls (Tropfenzahl bis +40 °C innen) ab 10 Tropfen ab 15 Tropfen ab 25 Tropfen ab 35 Tropfen
6. Stelle: Große Mengen flüssigen Metalls (flüssiges Eisen in Gramm) 30 g 60 g 120 g 200 g

Für die Leistungsstufen 3 und 4 der Stellen 3, 4 und 5 schreibt die Norm voraus, dass der Handschuh beim begrenzten Brennverhalten (1. Stelle) mindestens die Stufe 3 erreicht hat. Für Schweißerhandschuhe greift ergänzend die DIN EN 12477, welche die Prüfungen aus DIN EN 388 und DIN EN 407 kombiniert und in Ausführung A (höhere thermische und mechanische Schutzstufen, zum Beispiel für MIG/MAG-Schweißen) sowie Ausführung B (höhere Fingerfertigkeit, zum Beispiel für WIG-Schweißen) einteilt.

DIN EN 511: Klassifizierung für Schutz gegen Kälte

Kälteschutzhandschuhe für Arbeiten im Freien oder in Kühlhäusern bis -50 °C werden nach DIN EN 511:2006-07 geprüft. Unter dem Schneeflocken-Piktogramm stehen drei Ziffern (zum Beispiel 221):

Die drei Kennzahlen der DIN EN 511:2006-07 (Schutz gegen Kälte)
Position Prüfkriterium Mögliche Werte Bedeutung der Messung
1. Ziffer Konvektive Kälte (Umgebungskälte) Stufen 0 bis 4 (oder X) Thermische Isolation (ITR in m²·K/W) gegen durchdringende kalte Luft am beheizten Handmodell
2. Ziffer Kontaktkälte (Berührung kalter Gegenstände) Stufen 0 bis 4 (oder X) Thermischer Widerstand (R in m²·K/W) bei direktem Druckkontakt mit kalten Oberflächen
3. Ziffer Wasserdurchlässigkeit 0 oder 1 1 = nach 30 Minuten im Wasserbad kein Wassereintritt, 0 = Wassereintritt (Isolationsverlust bei Nässe beachten)

Voraussetzung für eine Einstufung nach DIN EN 511 ist zudem eine Mindestfestigkeit nach DIN EN 388 (mindestens Stufe 1 bei Abrieb- und Weiterreißfestigkeit). Welche Isolationsmaterialien zu welchen Außentemperaturen passen, vertieft unser Fachbeitrag Winterhandschuhe für die Arbeit: Materialien, Eigenschaften und EN 511.

DIN EN ISO 374-1 und 374-5: Chemikalien und Mikroorganismen

Chemikalienschutzhandschuhe, etwa aus Nitril, Butylkautschuk, Fluorkautschuk oder Chloropren, fallen in die PSA-Kategorie III und werden nach der Normenreihe DIN EN ISO 374 geprüft. Dabei werden drei physikalisch-chemische Vorgänge unterschieden:

  • Penetration (DIN EN ISO 374-2): Das Eindringen einer Chemikalie oder eines Mikroorganismus durch Poren, Nähte oder kleinste Fehlstellen im Handschuhmaterial auf nicht-molekularer Ebene (Dichtheitsprüfung mit Luft und Wasser).
  • Permeation (DIN EN ISO 374-1 in Verbindung mit DIN EN 16523-1): Das Durchdringen des intakten Handschuhmaterials auf molekularer Ebene. Gemessen wird die Durchbruchzeit (in Minuten), bis die Permeationsrate den Grenzwert von 1 µg/(cm²·min) erreicht.
  • Degradation (DIN EN ISO 374-4): Die nachteilige Veränderung der physikalischen Materialeigenschaften (Aufquellen, Verspröden, Schrumpfen oder Verlust der Durchstichkraft) durch den Kontakt mit einer Prüfchemikalie. Diese Norm befindet sich derzeit in Überarbeitung (Stand 27.10.2026).

Nach DIN EN ISO 374-1:2018-10 (EN ISO 374-1:2016+A1:2018) werden Chemikalienschutzhandschuhe anhand ihrer Permeationsleistung gegen eine Liste von 18 normierten Prüfchemikalien (Kennbuchstaben A bis T) in drei Typen eingeteilt:

Klassifizierung nach DIN EN ISO 374-1:2018-10 (Typen A, B und C sowie Permeationsstufen)
Handschuh-Typ Mindest-Durchbruchzeit (Permeation) Anzahl der Prüfchemikalien (Liste A bis T) Kennzeichnung unter dem Erlenmeyerkolben
Typ A mindestens 30 Minuten (Leistungsstufe 2) gegen mindestens 6 Prüfchemikalien EN ISO 374-1/Type A plus mind. 6 Kennbuchstaben (zum Beispiel JKLOPT)
Typ B mindestens 30 Minuten (Leistungsstufe 2) gegen mindestens 3 Prüfchemikalien EN ISO 374-1/Type B plus mind. 3 Kennbuchstaben (zum Beispiel KPT)
Typ C mindestens 10 Minuten (Leistungsstufe 1) gegen mindestens 1 Prüfchemikalie EN ISO 374-1/Type C ohne Kennbuchstaben unter dem Piktogramm

Die sechs Permeations-Leistungsstufen in der Herstellerinformation staffeln sich nach der Durchbruchzeit im Labortest bei 23 °C: Stufe 1 (über 10 Min.), Stufe 2 (über 30 Min.), Stufe 3 (über 60 Min.), Stufe 4 (über 120 Min.), Stufe 5 (über 240 Min.) und Stufe 6 (über 480 Min.). Wichtige Kennbuchstaben der 18 Prüfchemikalien sind unter anderem A (Methanol), J (n-Heptan), K (Natriumhydroxid 40 %), L (Schwefelsäure 96 %), O (Ammoniakwasser 25 %), P (Wasserstoffperoxid 30 %) und T (Formaldehyd 37 %). Im Betrieb müssen diese Angaben nach der DGUV Regel 112-195 immer mit Abschnitt 8 des Sicherheitsdatenblatts des eingesetzten Gefahrstoffs abgeglichen werden.

Die DIN EN ISO 374-5:2017-03 regelt den Schutz gegen Mikroorganismen. Für den Basisschutz gegen Bakterien und Pilze muss der Handschuh die Penetrationsprüfung nach DIN EN ISO 374-2 bestehen. Soll der Handschuh zusätzlich gegen Viren schützen, ist eine erfolgreiche Prüfung gegen Bakteriophagen-Penetration nach ISO 16604 erforderlich; erst dann darf unter dem Biogefährdungs-Piktogramm das Wort VIRUS stehen.

Checkliste: Kennzeichnungen und Konformität im Betrieb prüfen

  • PSA-Kategorie und CE-Zeichen kontrollieren: Trägt der Handschuh bei Gefahren der Kategorie III neben dem CE-Zeichen die vierstellige Kennnummer der überwachenden notifizierten Stelle?
  • Grundnorm verifizieren: Ist die Einhaltung der DIN EN ISO 21420 (Größen, Unschädlichkeit, Herstellerinformation) in der EU-Konformitätserklärung ausgewiesen?
  • Leistungscodes exakt ablesen: Bei DIN EN 388 zwischen Coup-Test (2. Stelle) und TDM-Schnittschutz nach EN ISO 13997 (5. Stelle, Buchstaben A bis F) unterscheiden.
  • X und 0 richtig deuten: Steht ein X für „nicht geprüft“ an einer Stelle, die laut Gefährdungsbeurteilung im Betrieb relevant ist (zum Beispiel Kontaktwärme bei DIN EN 407), darf der Handschuh dort nicht eingesetzt werden.
  • Prüfchemikalien mit Sicherheitsdatenblatt abgleichen: Bei DIN EN ISO 374-1 prüfen, ob die Kennbuchstaben (A bis T) und die Permeations- plus Degradationswerte den realen Gefahrstoffen und der Arbeitstemperatur im Betrieb entsprechen.

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Wie Sie auf Basis der Gefährdungsbeurteilung Schritt für Schritt das passende Handschuhmaterial, die richtige Passform und die Wechselintervalle im Betrieb festlegen, zeigt unser Entscheidungs-Ratgeber Schutzhandschuhe richtig auswählen: Gefahr, Material und Passform. Einen übergeordneten Einstieg in die Systematik der Arbeitsschutz-Normen bietet der Beitrag PSA richtig wählen: was hinter den Normen steckt.

Hinweis: Dieser Beitrag informiert allgemein (Stand 27.10.2026). Welche Schutzausrüstung erforderlich ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung Ihres Unternehmens. Im Zweifel klären Sie die Auswahl mit Ihrer Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Quellen

  1. Verordnung (EU) 2016/425 des Europäischen Parlaments und des Rates über persönliche Schutzausrüstungen, insbesondere Artikel 19 und Anhang I, EUR-Lex. Abgerufen am 27.10.2026.
  2. DIN EN ISO 21420:2024-11 (EN ISO 21420:2020+A1:2024): Schutzhandschuhe – Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren (Ersatz für EN 420) sowie Verweis auf DIN EN 16350, DIN (Normensuche). Ausgabestand geprüft, abgerufen am 27.10.2026.
  3. DIN EN 388:2019-03 (EN 388:2016+A1:2018): Schutzhandschuhe gegen mechanische Risiken (inklusive Schnittprüfung nach DIN EN ISO 13997 und Stoßprüfung nach DIN EN 13594), DIN (Normensuche). Ausgabestand geprüft, abgerufen am 27.10.2026.
  4. DIN EN 407:2020-06: Schutzhandschuhe und andere Handschutzausrüstung gegen thermische Risiken (Hitze und/oder Feuer) sowie DIN EN 511:2006-07: Schutzhandschuhe gegen Kälte, DIN (Normensuche). Ausgabestand geprüft, abgerufen am 27.10.2026.
  5. DGUV, Fachbereich PSA: Regelwerk zur Benutzung von PSA, hier zu Schutzhandschuhen und zur Kennzeichnung nach DIN EN ISO 374-1:2018-10, DIN EN ISO 374-2, DIN EN ISO 374-4, DIN EN ISO 374-5:2017-03 und DIN EN 16523-1. Abgerufen am 27.10.2026.
  6. DGUV Regel 112-195: Benutzung von Schutzhandschuhen (inklusive Verweise auf Spezialnormen DIN EN 12477, DIN EN ISO 11393-4 / EN 381-7, DIN EN 1082-1, DIN EN 421 und DIN EN 60903), DGUV. Abgerufen am 27.10.2026.
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